Gremien der FSG-GÖD
Bundeskongressfraktion
Der Bundeskongress besteht aus
- gewählten Delegierten
- Mitgliedern des Vorstandes
- Bundeskonferenzmitgliedern, die mangels Erfüllung der maßgeblichen Zahl in ihren Organen nicht zu Delegierten gemäß lit. a gewählt werden konnten
- Mitgliedern der Kontrollkommission
- Mitgliedern Schiedsgerichts
- Gastdelegierten
- den Sekretären
Bundeskonferenzfraktion
Die Bundeskongressfrakton besteht aus Delegierten der FSG-GÖD zum GÖD-Bundeskongress.
Fraktionsexekutive
Die Fraktionsexekutive bündelt die Kompetenzen aller FSG-Vertreter:innen aus den Leitungsgremien der GÖD, der Allgemeinen Verwaltung, der Landesbediensteten und der Lehrer:innen sowie den Vertretungen für Frauen, Jugend, Pensionist:innen und ausgegliederten Bereiche. Sie stellt eine Interessensvertretung für das gesamte Bundesgebiet sicher.
Bundesfraktionsvorstand
Als gesetzliches Leitungsorgan der FSG-GÖD steuert der Bundesfraktionsvorstand die laufende Vereinsführung und Vermögensverwaltung. Er zeichnet verantwortlich für Budget, Rechnungsabschluss, Mitgliedsangelegenheiten sowie die Nominierung von FSG-Vertreter:innen in die Gremien der GÖD.
Bundesfraktionspräsidium
Das Bundesfraktionspräsidium besteht aus dem/der FSG-GÖD Vorsitzenden und den FSG-GÖD Stellverteter:innen. Der/Die FSG-Zentralsekretär/in ist mit eratender Stimme beizuziehen.
Bundesfrauenausschuss
Der Bundesfrauenausschuss vertritt die frauenpolitischen Interessen über alle Bundesländer und Berufsgruppen hinweg. Er berät die Gremien der FSG-GÖD, erarbeitet Initiativen zur Gleichberechtigung und entsendet Vertretungen in die Bundesgleichbehandlungskommission.
Bundesjugendvorstände
Zur Wahrnehmung allgemeiner Fraktionsinteressen und der besonderen Interessen der jungen DienstnehmerInnen im öffentlichen Dienst sowie zur Durchsetzung deren Interessen hat die FSG/GÖD auf Bundesebene einen Bundesjugendvorstand einzurichten.
Bundesvertretungsfraktionen
Die FSG/GÖD -Mitglieder der erweiterten Bundesleitung der jeweiligen Bundesvertretung der GÖD bilden die Bundesvertretungsfraktion.
Diese wählt eine Bundesleitungsfraktion, eine/n Vorsitzende/n und zwei StellvertreterInnen.
Der Bundesleitungsfraktion gehören jedenfalls alle FSG/GÖD -Mitglieder der Bundesleitung der GÖD an.
Die Bundesleitungsfraktion wählt aus ihrer Mitte eine/n SchriftführerIn und die FunktionärInnen für die notwendigen weiteren Funktionen.
Landesjugendausschüsse
| Die Landesjugendausschüsse verankern die jugendpolitische Arbeit der FSG-GÖD direkt in den Bundesländern und vertreten die Anliegen der jungen Beschäftigten vor Ort. |
Landesvorstandsfraktionen
Die Landesvorstandsfraktionen bündelt die sozialdemokratischen Kräfte im jeweiligen GÖD-Landesvorstand. Sie vertreten die regionalen Anliegen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst direkt vor Ort in den Bundesländern.
Landesfrauenausschüsse
Ein Landesfrauenausschuss ist in jedem Bundesland einzurichten. Vorschlagsberechtigt für Kandidatinnen zum Landesfrauenausschuss sind der Landesfrauenausschuss sowie die für den Landesfrauenausschuss aktiv wahlberechtigten Personen.
Eingebrachte Wahlvorschläge müssen von mindestens drei wahlberechtigten Personen unterstützt werden. Die Größe der Landesfrauenausschüsse richtet sich nach den FSG/GÖD-Mandaten im jeweiligen Landesvorstand bzw. im Vorstand (Wien) und ist nach oben begrenzt mit der maximal 3-fachen Anzahl der FSG-Mandate im jeweiligen Gremium.
Aktiv wahlberechtigt für die Mitglieder des Landesfrauenausschusses sind alle einer Landesleitung angehörenden FSG/GÖD-Funktionärinnen sowie die weiblichen Mitglieder der Landesvorstandsfraktion. Wahlberechtigt in Wien sind die weiblichen Mitglieder der Fraktion einer Bundesleitung, soweit sie in Wien tätig sind, und die Mitglieder des FSG/GÖD-Bundesfrauenausschusses, soweit sie in Wien tätig sind.
Zur Durchführung der Wahl ist ein fraktioneller Landesfrauenkongress abzuhalten. Dieser hat den Landesfrauenausschuss und aus dessen Mitte die Landesfrauenvorsitzende und ihre Stellvertreterinnen zu wählen.
Landesvertretungsfraktionen
Die FSG/GÖD-Mitglieder der Landesleitung der GÖD bilden die Landesvertretungsfraktion. Diese wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und zwei StellvertreterInnen sowie eine/n Schriftführer und die FunktionärInnen für notwendige weitere Funktionen.
Schiedsgericht
Gemäß den Statuten garantiert das Schiedsgericht ein faires, demokratisches Verfahren bei internen Meinungsverschiedenheiten und vertritt die Vereinsordnung der FSG-GÖD.
Bundeskontrolle
Die Bundeskontrolle übernimmt die Aufgaben der Rechnungsprüfer:innen gemäß Vereinsgesetz. Sie überwacht die ordnungsgemäße Finanzführung aller Mittel verwaltenden Gremien der FSG-GÖD und sorgt für volle Transparenz und Sorgfalt im Verein.